Ihr Notar für Erbrecht Notar Reinhard

In Deutschland werden jährlich bis zu 300 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Dennoch haben 66 % der Deutschen kein Testament, das ihren letzten Willen regelt. Regeln Sie Ihr Erbe, bevor es zu spät ist.

Ein Testament vom Notar gibt Sicherheit: Als erfahrener Notar für Testamente unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihres letzten Willens durch ein notarielles Testament. Es wird im Zentralen Testamentsregister hinterlegt und erst nach Ihrem Ableben eröffnet. Ein Testament, das notariell verfasst wurde, legt im Gegensatz zu einem handschriftlichen Testament eindeutig und rechtssicher fest, wer nach dem Tod des Erblassers dessen Vermögen erben soll.

Meine Leistungen als Notar für Erbrecht

Wenn Sie sich über die gesetzliche Erbfolge informieren wollen, wenn Sie als Erblasser Ihr notarielles Testament erstellen wollen oder wenn Sie als Erbe Beratung brauchen – in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erbrecht stehe ich Ihnen als Notar beratend zur Seite.

Letztwillige Verfügungen

Als Notar für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihr handschriftliches Testament oder gemeinschaftliches Testament notariell zu beurkunden und im Zentralen Testamentsregister zu erfassen. Gemeinsam können wir prüfen, ob es ratsam ist, ein bereits bestehendes Testament zu ändern.

Nachlassregelungen

Hat der Erblasser seinen Nachlass nicht notariell geregelt, so kann für die Abwicklung des Nachlasses die Fachkompetenz eines Notars erforderlich sein. Ich helfe Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins, wenn kein notarielles Testament vorliegt, aber auch bei der Ausschlagung einer Erbschaft wegen vorhandener Schulden.

Unklarheiten im Testament vermeiden

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wie der Nachlass verteilt wird. Doch auch in harmonischen Familienbeziehungen können beim Thema Erbe Probleme auftreten. Ein notarielles Testament sorgt dafür, dass beispielsweise Ihr Ehepartner wie gewünscht erben kann. Denn wenn Ihre Eltern noch am Leben sind und Sie keine Kinder haben, steht ihnen ebenfalls ein Viertel des Erbes zu. Gerne erläutere ich Ihnen als Erbrecht-Notar Ihre Möglichkeiten.

Häufige Fragen zum Thema Erbrecht

Das deutsche Erbrecht ist komplex. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen, wenn man als Erblasser ein Testament erstellt. Folgende, häufig gestellte Fragen verdeutlichen, warum dies eine kluge Entscheidung sein kann.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Liegt kein notarielles Testament vor, so bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer Erbe eines Vermögens ist. Zuerst erbt der Ehegatte, in der Regel zu 50 Prozent, den anderen Teil des Erbes erhalten die Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, treten die Eltern und ihre Nachkommen an ihre Stelle. Danach folgen die Großeltern und ihre Nachkommen.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Mit der vorweggenommenen Erbfolge kann man sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben, anstatt es erst nach dem Tod zu vererben. Dies ist eine effektive Strategie, um Erbschaftssteuern zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Der Erblasser sollte hierfür eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Risiken und Konsequenzen zu verstehen.

Was ist der Erbscheinantrag?

Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Es dient als Nachweis dafür, dass Sie entweder allein oder gemeinsam mit anderen Personen Erbe geworden sind. Um einen Erbschein zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Nachlassgericht stellen. Dabei fallen Gebühren an. Mit einem notariellen Testament können Sie als Erbe die Gebühren für den Erbschein umgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt in die Fußstapfen eines Erblassers und übernimmt dessen Vermögen mit allen Rechten, die zum Nachlass gehören. Im Gegensatz dazu erhält man mit einem Vermächtnis nur einen Teil aus dem Nachlass, wie zum Beispiel eine Immobilie oder eine wertvolle Uhr. Als erfahrener Erbrecht-Notar kann ich Ihre Wünsche als Erblasser berücksichtigen und Ihr Testament entsprechend gestalten.

Was ist der Vorteil eines Erbvertrags?

Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament, das nur für Ehepaare gilt, können unverheiratete Paare von einem Erbvertrag profitieren. Doch ein Erbvertrag erfordert die Zustimmung beider Parteien. Er kann dazu führen, dass ein potenzieller Erbe eine Gegenleistung erbringen muss, um beispielsweise die Übernahme eines Unternehmens sicherzustellen. Als Notar biete ich Ihnen unabhängige Beratung, wenn Sie einen Erbvertrag erstellen möchten.

Reinhard und Dworazik

Am Fronhof 8, 36137 Großenlüder