Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen sowie deren rechtliche Beziehungen zu Mitgliedern, Behörden und Dritten. Der Notar kann die Satzung des Vereins erstellen, welchen den Zweck des Vereins, Organe des Vereins sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt und beurkunden.