Der Notar unterstützt bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Er berät die Testierenden über ihre erbrechtlichen Möglichkeiten und stellt sicher, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die notarielle Beurkundung gewährleistet die Rechtsverbindlichkeit und schützt vor möglichen Streitigkeiten.
Im Erbfall unterstützt der Notar die Erben bei der Beantragung des Erbscheins. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung bestätigt und für die Abwicklung der Erbschaft erforderlich ist.
Bei der Nachlassplanung und Vermögensnachfolge berät er die Beteiligten über die steuerlichen und rechtlichen Aspekte und unterstützt bei der Errichtung von Stiftungen und Trusts. Ebenso bei einer Erbauseinandersetzung und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften unterstützt der Notar bei der Aufteilung des Nachlasses und sorgt für eine rechtssichere Lösung. Durch die notarielle Beurkundung werden die Recht und Pflichte der Erben klar definiert und potenzielle Konflikte vermieden.