Bei der Gründung einer Gesellschaft unterstützt das Notariat bei der Erstellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht und alle relevanten Regelungen enthält, wie beispielsweise die Angaben zu den Gesellschaftern, das Stammkapital, die Geschäftsführung und die Gewinnverteilung. Das Notariat ist auch bei Änderungen im Gesellschaftsvertrag, wie beispielsweise der Aufnahme neuer Gesellschafter, der Änderung der Gesellschaftsanteile oder der Umwandlung der Gesellschaft, involviert.
Ebenso bei der Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen, insbesondere bei wichtigen Entscheidungen wie Kapitalerhöhung, Fusionen oder Liquidationen.
Insgesamt ist der Notar im Bereich des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Ansprechpartner, der rechtliche Sicherheit und Fachkompetenz bietet. Durch die notariellen Beglaubigungen werden die Interessen der Parteien geschützt und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen gewährleistet.