Vereinsrecht Notar Reinhard

Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen sowie deren rechtliche Beziehungen zu Mitgliedern, Behörden und Dritten. Der Notar kann die Satzung des Vereins erstellen, welchen den Zweck des Vereins, Organe des Vereins sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt und beurkunden.

Notar

Notare sind Vertrauenspersonen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. In der Kanzlei Reinhard & Dworazik übernimmt unser Rechtsanwalt und Notar Marc-Oliver Reinhard in Großenlüder diese vertrauensvolle Aufgabe. Er nimmt sich Zeit, klärt Sie über Rechtswirkungen und -folgen von Verträgen auf und berät Sie umfassend. Als Notar für Kaufverträge von Grundstücken steht er Ihnen ebenso zur Verfügung wie für Eheverträge, Erbverträge und Testamente. Auch Unternehmensgründer und Unternehmer sind bei unserem Rechtsanwalt und Notar in Großenlüder bei Fulda in besten Händen.